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  • · Nachricht · Beschluss des Bundesrats vom 6.11.20

    Stellungnahme zu höheren Rechtsanwaltsgebühren

    | Das KostRÄG 2021 wird nicht verschoben! Die Reform der Rechtsanwaltsvergütung kommt im nächsten Jahr, voraussichtlich bereits zum 1.1.21. |

     

    Der Beschluss des Bundesrats im Wortlaut

    Der Bundesrat hat sich am 6. November 2020 mit einem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Anpassung diverser Gebühren und Kosten im Justizbereich befasst. Steigen sollen nach den Regierungsplänen unter anderem die Vergütungen für Anwälte, Dolmetscher und Sachverständige, Entschädigungen für Zeuginnen und Zeugen, Schöffinnen und Schöffen sowie die Gerichtsgebühren. Die letzte Anpassung war 2013 erfolgt.

     

    Änderungswünsche aus der Praxis

    In seiner Stellungnahme zeigt der Bundesrat Verbesserungsbedarf auf, der vor allem auf Anregungen aus der Praxis beruht. Die Änderungswünsche beziehen sich unter anderem auf die Anhebung der Gerichtsvollziehergebühren, die Honorare für Sachverständige sowie Dolmetscherinnen und Dolmetscher, die Aufwandspauschale für Zeuginnen und Zeugen und die Freibeträge für die Prozesskostenhilfe.

     

    Kompensation durch den Bund gefordert

    Der Bundesrat weist auf die nicht unerheblichen strukturellen Kostenfolgen für die Länderhaushalte hin, die aus den geplanten Gebührenanhebungen für die verschiedenen Bereiche resultieren. Er fordert die Bundesregierung auf, die erwartbaren Mehrbelastungen der Länder von rund 175 Millionen Euro pro Jahr vollständig zu kompensieren.

     

    Nächste Stationen: Bundesregierung ‒ Bundestag ‒ Bundesrat

    Die Stellungnahme des Bundesrates wurde der Bundesregierung zugeleitet. Sie verfasst dazu eine Gegenäußerung und reicht beide Dokumente dann dem Bundestag nach ‒ dieser hat bereits am 29. Oktober 2020 mit seinen Beratungen in 1. Lesung begonnen. Spätestens drei Wochen nach Verabschiedung im Bundestag in 2./3. Lesung befasst sich der Bundesrat dann nocheinmal abschließend mit dem Gesetz.

     

    Weiterführende Hinweise

    • Einen Überblick über die Änderungen erhalten Sie in den Ausgaben RVG prof. 10/2020 und RVG prof. 11/2020 unter iww.de/ rvgprof/archiv/
    • Den RegE zum KostRÄG 2021 vom 16.9.20 finden Sie unter iww.de/s4067
    Quelle: ID 46976150