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  • 18.01.2022 · Nachricht · PKH/VKH

    1.1.22: Diese Freibeträge sind jetzt bei PKH/VKH zu berücksichtigen

    | Die vom Einkommen des Antragstellers abzusetzenden PKH-/VKH-Freibeträge nach der PKH-Bekanntmachung sind der Grund-, der Erwerbstätigen-, der Ehegatten- und der Jugendlichenfreibetrag. Die rechtlichen Grundlagen sind in § 115 Abs. 1 S. 3 ZPO i. V. m. § 28, § 30, § 82 Abs. 2 SGB XII, § 21 SGB II sowie § 1610a BGB geregelt. Die Freibeträge wurden zum 1.1.22 angepasst (BGBl. I S. 3229). Zu Einzelheiten siehe Sonderausgabe „Antrag auf PKH/VKH: Mit diesen Checklisten können Sie die Bedürftigkeit des Mandanten prüfen“ (Abruf-Nr. 47476717 ). |