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  • 13.03.2022 · Nachricht · Kostenrecht

    Gericht weicht nur ausnahmsweise von Kostenvereinbarung ab

    | Haben sich die Beteiligten in einer Scheidungs- oder Folgesache über die Kosten des Verfahrens geeinigt, muss das FamG dies in der Regel der Kostenentscheidung zugrunde legen. Es darf hiervon nur bei schwerwiegenden Gründen abweichen (OLG Bremen 31.8.21, 4 WF 54/21, Abruf-Nr. 226793 ). |