13.06.2024 · Fachbeitrag · Arbeitsrecht
Nach einem Versäumnisurteil werden die Gerichtskosten nicht ermäßigt
Ergeht in einem arbeitsrechtlichen Verfahren in erster Instanz ein Versäumnisurteil, kommt nach dem LAG Nürnberg weder ein Wegfall der Gerichtsgebühr nach Nr. 8210 Abs. 2 GKG-KV noch eine Gebührenermäßigung nach Nr. 8211 GKG-KV in Betracht.
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