· Nachricht · Verzugszinsen
Basiszinssatz steigt zum 1.7.26 auf 1,52 Prozent
Der Basiszinssatz des BGB ist zum 1.7.26 auf 1,52 % gestiegen. Die Verzugszinsen für Verbraucher (§ 288 Abs. 1 BGB) liegen bei 6,52 % und die für den unternehmerischen Geschäftsverkehr (§ 288 Abs. 2 BGB) bei 10,52 %.
Der Basiszinssatz des BGB verändert sich halbjährlich, jeweils zum 1.1. und 1.7. Maßgeblich ist der Zinssatz für die jüngste Hauptrefinanzierungsoperation der Europäischen Zentralbank vor dem ersten Kalendertag des betreffenden Halbjahres. Steigt oder fällt dieser Zinssatz, verändert sich auch der Basiszinssatz entsprechend. Beachten Sie den neuen Wert von 1,52 %, wenn Sie Verzugszinsen in Klageänträgen formulieren, Forderungsaufstellungen in Vollstreckungssachen anfertigen oder Kosten festsetzen lassen.
(mitgeteilt von Dipl.-Rechtspfleger Peter Mock, Koblenz)