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  • 24.06.2013 · Fachbeitrag · Vergütungsklage

    Nach Fälligkeit: Keine Klage ohne Rechnung

    | Die anwaltliche Vergütung kann nach Eintritt der Fälligkeit nicht aufgrund einer Vorschussnote eingeklagt werden. Das gilt auch, wenn der Rechtsanwalt im gerichtlichen Verfahren erklärt, über den Vorschuss hinaus ­keine weiteren Vergütungsansprüche geltend zu machen (AG Berlin-­Lichtenberg 1.3.13, 114 C 138/11, Abruf-Nr. 131328 ). |