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  • 24.06.2013 · Fachbeitrag · Vergütungsklage

    Nach Fälligkeit: Keine Klage ohne Rechnung

    Die anwaltliche Vergütung kann nach Eintritt der Fälligkeit nicht aufgrund einer Vorschussnote eingeklagt werden. Das gilt auch, wenn der Rechtsanwalt im gerichtlichen Verfahren erklärt, über den Vorschuss hinaus ­keine weiteren Vergütungsansprüche geltend zu machen (AG Berlin-­Lichtenberg 1.3.13, 114 C 138/11, Abruf-Nr. 131328 ).