26.09.2013 · Fachbeitrag · Verfahrenswert
Verfahrenswert einer einstweiligen Anordnung auf Verfahrenskostenvorschuss
Der Verfahrenswert eines einstweiligen Anordnungsverfahrens auf Zahlung eines Verfahrenskostenvorschusses ist regelmäßig mit der Hälfte des Werts des verlangten Vorschusses zu bewerten (OLG Celle 9.7.13, 10 WF 230/13, Abruf-Nr. 132999 ).
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