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  • 26.09.2013 · Fachbeitrag · Verfahrenswert

    Verfahrenswert einer einstweiligen Anordnung auf Verfahrenskostenvorschuss

    Der Verfahrenswert eines einstweiligen Anordnungsverfahrens auf Zahlung eines Verfahrenskostenvorschusses ist regelmäßig mit der Hälfte des Werts des verlangten Vorschusses zu bewerten (OLG Celle 9.7.13, 10 WF 230/13, Abruf-Nr. 132999 ).