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  • · Nachricht · Sonderausgabe von RVG prof.

    Alles zur Reisekosten- und Auslagenerstattung

    | Die Abrechnung von besonderen Geschäftskosten nach Nrn. 7000 ff. VV RVG oder Aufwendungen nach §§ 675, 670 BGB wird im Kanzleialltag oft vernachlässigt. Nicht erstattete Auslagen summieren sich über das Jahr jedoch zu einem Betrag, der spürbar zulasten Ihrer Erträge geht! RVG prof. hat für Sie in der Sonderausgabe „Reisekosten- und Auslagenerstattung“ die Beiträge zusammengefasst, die Ihnen strukturiert zeigen, wie Sie kein Geld mehr verschenken. Sie erhalten praktische Lösungen, Fallbeispiele und Musterberechnungen zu den Grundsätzen und vielen speziellen Fragen der anwaltlichen Reisekostenabrechnung ( iww.de/rvgprof , Abruf-Nr. 48547406 ). |

    Quelle: Ausgabe 10 / 2022 | Seite 163 | ID 48547733