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  • 24.04.2015 · Fachbeitrag · Reisekosten

    Auswärtiger Anwalt: Erstattung jedenfalls bis zur höchstmöglichen Entfernung im Gerichtsbezirk

    | Beauftragt die im Gerichtsbezirk ansässige Partei einen außerhalb des Gerichtsbezirks niedergelassenen Rechtsanwalt, sind dessen tatsächliche Reisekosten bis zur höchstmöglichen Entfernung innerhalb des Gerichtsbezirks erstattungsfähig (LG Düsseldorf 18.12.14, 6 O 455/11, Abruf-Nr. 144271 ). |