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  • 24.04.2015 · Fachbeitrag · Reisekosten

    Auswärtiger Anwalt: Erstattung jedenfalls bis zur höchstmöglichen Entfernung im Gerichtsbezirk

    Beauftragt die im Gerichtsbezirk ansässige Partei einen außerhalb des Gerichtsbezirks niedergelassenen Rechtsanwalt, sind dessen tatsächliche Reisekosten bis zur höchstmöglichen Entfernung innerhalb des Gerichtsbezirks erstattungsfähig (LG Düsseldorf 18.12.14, 6 O 455/11, Abruf-Nr. 144271 ).