30.04.2024 · Fachbeitrag · Nichtzulassungsbeschwerde
Kommunikation zu Fristverlängerung und Verfahrensstand ist nicht gesondert abrechenbar
Immer wieder problembehaftet ist: Eine Nichtzulassungsbeschwerde wird durch den zweitinstanzlichen Verfahrensbevollmächtigten nur entgegengenommen und weitergeleitet. Fällt hierfür eine Gebühr nach Nr. 3403 RVG VV an? Nein, sagt das OLG Düsseldorf.
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