· Fachbeitrag · Kostenfestsetzung
Versäumnisurteil des unzuständigen Gerichts – kann der KFB trotzdem ergehen?
von Dipl.-Rechtspfleger Peter Mock, Koblenz
Schwierigkeiten entstehen bei der beantragten Kostenfestsetzung, wenn sich erst im Kostenfestsetzungsverfahren zeigt, dass das Erkenntnisgericht für den Erlass eines Versäumnisurteils (VU) sachlich ausschließlich unzuständig war. Während bei einem streitigen Urteil eine Heilung nach § 39 ZPO durch rügeloses Einlassen in Betracht kommt, scheidet dies bei einem VU regelmäßig aus. Darf der Rechtspfleger in dieser Konstellation einen Kostenfestsetzungsbeschluss erlassen oder fehlt es an einer tauglichen Grundlage für die Kostenfestsetzung?
1. Ausgangsfall
Der Kläger macht gegen den Beklagten einen Anspruch geltend, für den nach § 102 EnWG die ausschließliche sachliche Zuständigkeit des LG begründet ist. Die Klage wird irrtümlich beim AG erhoben. Der Beklagte zeigt keine Verteidigungsbereitschaft an. Das AG erlässt daraufhin antragsgemäß ein VU und legt dem Beklagten die Kosten des Rechtsstreits auf. Das Urteil wird rechtskräftig.
Anschließend beantragt der Kläger die Festsetzung seiner Kosten nach §§ 103 ff. ZPO. Darf der Rechtspfleger trotzdem den Kostenfestsetzungsbeschluss erlassen?
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