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  • · Nachricht · Kostenfestsetzung

    Umsatzsteuer kann nachträglich festgesetzt werden

    | Hat das Erstgericht im Kostenfestsetzungsbeschluss (KFB) nicht über die Umsatzsteuer entschieden, kann der Anwalt diese später dennoch noch verlangen. Die Rechtskraft des KFB steht nicht entgegen (OLG Brandenburg 27.4.23, 6 W 6/23, Abruf-Nr. 239063 ; ebenso OLG Hamburg JurBüro 10, 594; OLG Stuttgart NJW-RR 09, 1004; OLG Düsseldorf AGS 06, 201). |

     

    Dies gilt auch, wenn der Erstattungsberechtigte zunächst nicht erklärt hat, vorsteuerabzugsberechtigt zu sein. Das Gericht hat in diesem Fall keinen Anlass, darüber zu entscheiden. Nach § 104 Abs. 2 S. 3 ZPO genügt zur Berücksichtigung von Umsatzsteuerbeträgen die Erklärung des Antragstellers, dass er die Beträge nicht als Vorsteuer abziehen kann. Etwas anderes gilt nur in wenigen Ausnahmefällen, wenn die Vorsteuerabzugsberechtigung offensichtlich und zweifelsfrei gegeben ist.

    (mitgeteilt von VRiOLG Frank-Michael Goebel, Koblenz)

    Quelle: Ausgabe 05 / 2024 | Seite 74 | ID 49876160