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  • 22.01.2020 · Fachbeitrag · Gütliche Erledigung

    Schuldner unbekannt verzogen? Keine Gebühr!

    | Die Gebühren der Nr. KV 207, 208 GVKostG für den Versuch einer gütlichen Erledigung nach § 802b ZPO spalten die Gerichte. Das OLG Koblenz hat jetzt die Frage verneint, ob die Erledigungsgebühr auch anfallen kann, wenn die an den Schuldner gerichtete Aufforderung zur gütlichen Erledigung diesem wegen unbekannten Aufenthalts nicht zugegangen ist. |