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  • · Fachbeitrag · Der praktische Fall

    Termins- und Einigungsgebühr in der Zwangsvollstreckung

    von Dipl.-Rechtspfleger Joachim Volpert, Willich

    | In der Praxis stellt sich auch in der Zwangsvollstreckung die Frage, ob für die jeweiligen Tätigkeiten eine Termins- und/oder eine Einigungsgebühr entstehen kann. Der folgende Beitrag zeigt, wo dies der Fall ist. |

    1. Terminsgebühr

    Die Terminsgebühr entsteht nach der Anm. zu Nr. 3310 VV RVG nur für die Teilnahme an einem

    • gerichtlichen Termin oder