· Fachbeitrag · Verteidigung
Herausgabe eines beschlagnahmten Fahrzeugs: So rechnen Sie ab
von Dipl.-Rechtspfleger Peter Mock, Koblenz
In der Praxis stellt sich für Strafverteidiger immer wieder die Frage, wie abzurechnen ist, wenn nach einer Straftat für den Mandanten die Herausgabe seines beschlagnahmten Fahrzeugs (nach einer Straftat) beantragt wird. Macht es dabei einen Unterschied, ob der Fahrzeugeigentümer zugleich als Beschuldigter verteidigt wird oder selbst kein Beschuldigter ist d. h. isoliert vertreten wird? Der Beitrag klärt auf.
1. Grundsatz
Die Vergütung für die anwaltliche Vertretung eines Fahrzeugeigentümers nach Beschlagnahme richtet sich danach, ob der Eigentümer zugleich auch Beschuldigter ist oder nur Dritter im Strafverfahren.
2. Verteidiger vertritt Mandanten als Eigentümer des Kfz
Vertritt der Rechtsanwalt den Eigentümer des Kfz im Hauptverfahren als Verteidiger, fallen die Gebühren nach Teil 4 VV RVG (Nr. 4100 ff. VV RVG) an.
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