12.09.2022 · Fachbeitrag · Strafverfahren
Auch für außergerichtliche Beratung über Einziehung gibt es zusätzliche Verfahrensgebühr
In „Einziehungsfällen“ tun sich die Gerichte teilweise mit der Beurteilung schwer, ob die Voraussetzungen für die zusätzliche Verfahrensgebühr nach Nr. 4142 VV RVG gegeben sind. Das ist insbesondere – wie im Fall des OLG Braunschweig – die Frage, wenn aus der Gerichtsakte keine Tätigkeit des Rechtsanwalts ersichtlich ist.
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