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  • 22.04.2026 · Nachricht · Strafprozess

    Zusätzliche Verfahrensgebühr für Adhäsion im Berufungsverfahren

    | Bisher gibt es – soweit ersichtlich – keine Rechtsprechung zum Entstehen der zusätzlichen Verfahrensgebühr für Tätigkeiten des Rechtsanwalts im Adhäsionsverfahren, wenn sich dieses in der Rechtsmittelinstanz befindet. In diesen Fällen ist der Rechtsanwalt häufig auch in erster Instanz tätig geworden und hat die Gebühr Nr. 4143 VV RVG verdient. Nach Ansicht des LG Koblenz entsteht die (zusätzliche) Vergütung gemäß Nr. 4144 VV RVG nur, wenn mit der Berufung auch erneut über den vermögensrechtlichen Anspruch „entschieden“ wird (1.8.25, 12 Qs 32/25, Abruf-Nr. 251898 ). |