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  • 25.09.2025 · Urteilsbesprechung · Pflichtverteidigung

    Tätigkeiten des Verteidigers bei der Neufestsetzung einer (Gesamt-)Strafe nach dem KCanG

    Am 1.4.24 ist das sog. CanG in Kraft getreten. Es sieht u. a. die Möglichkeit der Neufestsetzung der Strafe bzw. einer Gesamtstrafe nach Art. 316p, 313 Abs. 3, 4 EGStGB vor. Mit der Frage, welche Gebühren für den Verteidiger entstehen, der in dem Zusammenhang tätig wird, haben sich nun das LG Aachen und das OLG Köln befasst.