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  • 11.08.2026 · Nachricht · Pflichtverteidiger

    Hierauf muss der Rechtsanwalt bei der Teilnahme an einem sog. Vorführtermin achten

    Voraussetzung für die Festsetzung der Vernehmungsterminsgebühr Nr. 4102, 4103 VV RVG für die Teilnahme des Verteidigers an einem sog. Hafttermin ist, dass in dem Termin „verhandelt“ worden ist. Dazu hat das LG Düsseldorf noch einmal Stellung genommen.