11.08.2026 · Nachricht · Pflichtverteidiger
Hierauf müssen Sie bei einem Vorführtermin achten
Voraussetzung für die Festsetzung der Vernehmungsterminsgebühr Nrn. 4102, 4103 VV RVG für die Teilnahme des Verteidigers an einem sog. Hafttermin ist, dass in dem Termin „verhandelt“ worden ist. Dazu hat das LG Düsseldorf noch einmal Stellung genommen.
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