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  • 09.02.2022 · Fachbeitrag · Einziehung

    Bei Einziehung von Wertersatz im Strafbefehl gibt es eine zusätzliche Verfahrensgebühr

    Das LG Köln hat zum sachlichen Anwendungsbereich der zusätzliche Verfahrensgebühr nach Nr. 4142 VV RVG in den Fällen der Wertersatzeinziehung Stellung genommen.