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  • 12.01.2016 · Fachbeitrag · Auslandsfall

    PKH-Vergütung kann umsatzsteuerfrei sein

    | Muss ein wegen Prozesskostenhilfe (PKH) beigeordneter Rechtsanwalt auf seine Vergütung Umsatzsteuer abführen, erstattet die Staatskasse sie ihm (RVG prof. 13, 164). Dies setzt jedoch voraus, dass die Umsatzsteuer anfällt – nicht so in einer Entscheidung des OVG Berlin-Brandenburg (13.11.15, OVG 6 K 32.15, Abruf-Nr. 146178 ). Prüfen Sie in Fällen, die das Ausland berühren, genau, ob Steuern anfallen und beantragen Sie professionell, die Kosten festzusetzen. |