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  • 12.01.2016 · Fachbeitrag · Auslandsfall

    PKH-Vergütung kann umsatzsteuerfrei sein

    Muss ein wegen Prozesskostenhilfe (PKH) beigeordneter Rechtsanwalt auf seine Vergütung Umsatzsteuer abführen, erstattet die Staatskasse sie ihm (RVG prof. 13, 164). Dies setzt jedoch voraus, dass die Umsatzsteuer anfällt – nicht so in einer Entscheidung des OVG Berlin-Brandenburg (13.11.15, OVG 6 K 32.15, Abruf-Nr. 146178 ). Prüfen Sie in Fällen, die das Ausland berühren, genau, ob Steuern anfallen und beantragen Sie professionell, die Kosten festzusetzen.