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  • 23.12.2009 | Zwangsvollstreckung

    Sichern Sie Vollstreckungskosten und deren Verzinsung durch Festsetzung

    von Christian Noe, Rechtsanwaltsfachangestellter, Gelsenkirchen

    Bei dem Bemühen, die Anwaltsvergütung zu sichern, wird in der Praxis auf die Kostenfestsetzung zurückgegriffen. Im Fall vergeblicher Vollstreckungsmaßnahmen wird diese Möglichkeit häufig außer Acht gelassen. Dabei bietet die Kostenfestsetzung eine schnelle und kostengünstige Option, aufgelaufene Vollstreckungskosten titulieren und verzinsen zu lassen.  

     

    Festsetzung von Zwangsvollstreckungskosten

    Insbesondere in arbeits- oder mietrechtlichen Mandaten, bei denen im Rahmen der Beitreibung rückständiger Gehälter oder eingeleiteten Zwangsräumungen hohe Streitwerte entstehen, genügen schon wenige Vollstreckungsmaßnahmen, die hohe offene Summen nach sich ziehen. Mittels Kostenfestsetzung stellt der Prozessvertreter eine Titulierung seiner aufgelaufenen Anwaltsvergütung sowie der weiter entstandenen Kosten sicher, um gegenüber einer Verjährung gewappnet zu sein und die Verzinsung der Beträge zu erzielen.  

     

    Zwangsvollstreckungskosten sind gemäß § 788 ZPO festzusetzen. Auf Antrag erfolgt eine Verzinsung i.H. von 5 Prozent über dem Basiszinssatz.  

     

    Vollstreckungskosten: Verjährungsfrist und Verzinsung