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  • 29.01.2008 | Zinsen

    Seit dem 1.1.08 gilt ein neuer Basiszinssatz

    Seit dem 1.1.02 gilt für Verzugszinsen der Basiszinssatz nach § 247 BGB. Seine Höhe wird zum 1.1. und 1.7. eines Jahres bestimmt. Seit dem 1.1.08 wurde der Basiszinssatz von bisher 3,19 Prozent (1.7.07 bis 31.12.07) auf 3,32 Prozent angehoben. Die aktuellen Zinssätze finden Sie im Internet unter www.bundesbank.de.  

    Quelle: Ausgabe 02 / 2008 | Seite 22 | ID 117246