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  • 01.02.2004 · Fachbeitrag · Zinsen

    Seit dem 1.1.04 gilt ein neuer Basiszinssatz

    | Seit dem 1.1.02 gilt für die Berechnung der Verzugszinsen der Basiszinssatz nach § 247 BGB. Seine Höhe wird zum 1.1. und 1.7. eines Jahres neu bestimmt. Er ist an die Stelle des Basiszinssatzes nach dem Diskontsatz-Überleitungsgesetz (DÜG) getreten. |