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  • 01.03.2006 | Zeithonorar

    So kalkulieren Sie den anwaltlichen Stundensatz richtig

    von RA U.W. Hauskötter, Dortmund

    Ab 1.7.06 entfallen die Beratungsgebühren. Der folgende Beitrag zeigt die richtige Kalkulation auf, damit die Festlegung eines Stundensatzes nicht an den Realitäten des hart umkämpften Rechtsberatungsmarktes vorbeigeht.  

    Kalkulation in drei Schritten

    Die Festlegung des Kostenstundensatzes erfolgt in folgenden Schritten:  

     

    1. Stufe: Feststellung des betriebswirtschaftlich kalkulierten Kostenstundensatzes für die eigene Kanzlei.
    2. Stufe: Vergleich des betriebswirtschaftlich kalkulierten kanzleiinternen Kostenstundensatzes mit den sonst in dem Marktsegment geforderten Honoraren und eventuell Anpassung an die Marktsituation.
    3. Stufe: Überschlägige Kalkulation von Stundenaufwand und gesetzlicher Vergütung nach RVG für ein konkretes Mandat vor der Verhandlung über ein Zeithonorar und ggf. Berücksichtigung bei der Honorarverhandlung.

    1. Stufe: Betriebswirtschaftlich kalkulierter Kostenstundensatz

    Bereits für die Entscheidung, ob sich das Anwaltshonorar nach dem RVG oder nach einer Vergütungsvereinbarung richten soll, ist eine Kalkulationsbasis unverzichtbar. Die gesetzliche Vergütung soll ein gerechtes und angemessenes Entgelt für die Anwaltsarbeit darstellen. Die Vergütung ist nur angemessen, wenn sie die Kanzleikosten deckt und der Anwalt sowie seine Familie vom Rest – nach Abzug der Steuern – leben können einschließlich kompletter Vorsorge für Alter, Krankheit und Invalidität. Der Anwalt sollte also rationell kalkulieren, was er pro Stunde (oder Woche, Monat, Jahr) an Vergütung einnehmen muss, um gewinnbringend zu arbeiten. Die Kalkulation kann entweder individuell-konkret oder durch eine pauschale Berechnung vorgenommen werden. Letzteres ist weniger exakt, aber einfacher durchzuführen.  

     

    Individuelle Kosten- und Stundensatzkalkulation

    Bei der individuellen Kalkulation ist Folgendes zu beachten: