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  • 01.08.1995 · Fachbeitrag · Wirtschaftliche Kanzleiführung

    Kostenbewußte Auftragserledigung

    Ziel der anwaltlichen Berufstätigkeit ist selbstverständlich die Erwirtschaftung von Honorarüberschüssen. Das Honorar jedes einzelnen Auftrages, der dem Anwalt erteilt wird, stellt einen positiven oder negativen Betrag zum Jahresüberschuß dar.