01.08.1995 · Fachbeitrag · Wirtschaftliche Kanzleiführung
Kostenbewußte Auftragserledigung
Ziel der anwaltlichen Berufstätigkeit ist selbstverständlich die Erwirtschaftung von Honorarüberschüssen. Das Honorar jedes einzelnen Auftrages, der dem Anwalt erteilt wird, stellt einen positiven oder negativen Betrag zum Jahresüberschuß dar.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses RVG prof. Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 20,30 € Monat