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  • 01.09.1999 · Fachbeitrag · Von Lesern für Leser

    Aktuelle Rechtsprechung zur Selbstvertretung: Außergerichtliche Anwaltskosten sind zu ersetzen!

    | Rechtsanwalt Winfried Kram aus Fulda erhält seine außergerichtlichen Anwaltskosten - 7,5/10-Geschäftsgebühr und Auslagenpauschale - ersetzt, die ihm wegen eines Unfallereignisses, bei dem sein Fahrzeug beschädigt worden war, entstanden sind (AG Fulda, 3.3.99, Az: 3 C 16/99 [C]); zur Problematik: BRAGO prof. 99, 59). Begründung: Grundsätzlich ist ein Unfallgeschädigter berechtigt, anwaltlichen Rat in Anspruch zu nehmen, wenn es sich nicht ausnahmsweise um einen einfach gelagerten Fall handelt, bei dem jeder geschäftlich einigermaßen Erfahrene sich selbst vertreten kann. Vorliegend konnte das Gericht aufgrund des Vortrags der Parteien nicht entscheiden, ob ein einfacher oder durchschnittlich gelagerter Fall zugrunde lag. Entscheidend war jedoch: |