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  • 04.10.2010 | Vergütungsvereinbarung

    Schuldnersuche angemessen vergüten lassen

    von Christian Noe, Gelsenkirchen

    Schuldnersuche via Google und soziale Netzwerke ist in vielen Kanzleien Routinearbeit. Oft nehmen die Recherchen mehr Zeit in Anspruch, als der eigentliche Vollstreckungsauftrag. Der Beitrag zeigt, wie Sie auf Ihre Dienstleistung aufmerksam machen und eine angemessene Vergütung erhalten.  

     

    Informationsschreiben  

    Um die Dienstleistungen bekannt zu machen und zur Information des Mandanten empfiehlt sich folgendes Musteranschreiben.  

     

    Musterformulierung

    Sehr geehrte/r Frau/Herr,  

     

    nach Titulierung Ihrer Forderung sollte diese schnellstmöglich beigetrieben werden. Leider ist aufgrund der vorliegenden Daten eine Vollstreckung derzeit nicht Erfolg versprechend. Wir können Ihnen aber anbieten, zuvor umfassende Recherchen über den Schuldner durchzuführen.  

     

    Im Rahmen der Recherche konzentrieren wir uns auf das Internet und suchen gezielt nach Angaben über den Schuldner. Hierzu zählen auch Tiefensuchen in sozialen Netzwerken, Online-Communitys und Internetforen, um ein fundiertes Informationsprofil des Schuldners zu erstellen und die Zwangsvollstreckung darauf abzustimmen. Das in unserer Kanzlei mit der Zwangsvollstreckung betraute Fachpersonal verfügt über langjährige Erfahrung in der individuellen Recherche.  

     

    Diese Maßnahmen sind in Einzelfällen mit erheblichem zeitlichen Aufwand verbunden, da im Vorfeld nicht abzusehen ist, ob die Recherchen rasch Früchte tragen und wie viel Zeit sie in Anspruch nehmen. Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf, damit wir Ihnen mitteilen können, wie sich die Recherche-Möglichkeiten in Ihrem Fall darstellen und mit welchen zusätzlichen Kosten diese verbunden wäre. Unser Ziel ist natürlich, diese möglichst niedrig zu halten.  

     

    Mit freundlichen Grüßen  

     

    gez. RA