01.07.2004 · Fachbeitrag · Unfallschadenregulierung
Vorsicht bei der Abrechnung nach den Regulierungsempfehlungen!
Die bis zum 30.6.04 erteilten Unfallregulierungsmandate können noch nach den sog. "Regulierungsempfehlungen zur Abwicklung von Kfz-Haftpflichtschäden" abgerechnet werden (dazu, wie diese Mandate nach dem RVG abzurechnen sind, RVG prof. 04, 96). Bei der Abrechnung nach diesen Empfehlungen droht dem Anwalt eine erhebliche Regressgefahr.
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