01.09.2002 · Fachbeitrag · Umsatzsteuer
Gemeinsame Mandatsbearbeitung und vereinbarte Gebührenteilung mehrerer Anwälte richtig abgerechnet
Bei der Überprüfung anwaltlicher Honorarabrechnungen hat die Finanzverwaltung Fehler bezüglich der Berücksichtigung von Umsatzsteuer und des Vorsteuerabzugs festgestellt (dazu Schönemann, BRAGO prof. 7/02, 91). Die Fragen der Leser zu diesem Beitrag zeigen die Bedeutung dieses Themas. Die folgenden Ausführungen greifen daher die Problematik der gemeinsamen Auftragsbearbeitung mit Gebührenteilung unter umsatz- und gebührenrechtlichen Aspekten vertiefend auf.
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