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  • 01.06.2004 · Fachbeitrag · Übergangsvorschriften

    Wann ist die BRAGO, wann das RVG anwendbar?

    | Mit In-Kraft-Treten des RVG am 1.7.04 wird sich die Frage stellen, ob nach der BRAGO oder nach dem RVG abzurechnen ist (dazu auch RVG prof. 04, 54. Neue Abonnenten können den Beitrag kostenlos unter der Fax-Nr. 02596/92280 anfordern, kein Fax-Abruf!). Schwierigkeiten kann dabei auch die unterschiedliche Regelung der Angelegenheit in § 13 BRAGO und § 15 RVG bereiten. Dazu im Einzelnen: |