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  • 01.05.2003 · Fachbeitrag · Richtige Anwendung der BRAGO

    Gesonderte Gebühren für einstweilige Anordnungen nach § 621g ZPO nicht vergessen

    | Das am 1.1.02 in Kraft getretene Gewaltschutzgesetz (GewSchG, BGBl. I 01, 3115) hat neben der ZPO auch gebührenrechtliche Vorschriften geändert. Dies wird in der Praxis allerdings größtenteils noch übersehen. Der folgende Beitrag zeigt die richtige Gebührenabrechnung von einstweiligen Anordnungsverfahren nach § 621g ZPO. |