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  • 01.11.2003 · Fachbeitrag · Richtige Anwendung der BRAGO

    Gebühren bei Rücktritt vom Werkvertrag und anschließender Wandlungsklage

    Hat der Besteller das Werk abgenommen und stellt er sodann Mängel fest, die vorher nicht erkennbar waren, kann er vom Unternehmer Nachbesserung verlangen (§ 634 Nr. 1, § 635 BGB). Schlägt diese fehl oder wird sie vom Unternehmer verweigert, kann der Besteller - nach entsprechender Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung - vom Vertrag zurücktreten (§ 634 Nr. 3, § 323 BGB). Der folgende Beitrag untersucht, welche Gebühren ein in diesem Zusammenhang beauftragter Anwalt abrechnen kann.