01.10.1995 · Fachbeitrag · Richtige Anwendung der BRAGO
Die richtige Gebührenberechnung bei einem Versäumnisurteil
Die für die abzurechnenden Gebühren wichtigste Regelung ist § 13 Abs. 2 BRAGO. In derselben Angelegenheit kann der Rechtsanwalt die Gebühren nur einmal fordern - oder, anders ausgedrückt: Gebühren können mehrmals gefordert werden, wenn es sich um mehrere Angelegenheiten im gebührenrechtlichen Sinne handelt. Es ist daher wichtig zu wissen, ob die abzurechnenden Tätigkeiten eine oder mehrere Angelegenheiten darstellen.
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