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  • 01.12.2003 · Fachbeitrag · Richtige Anwendung der BRAGO

    Abrechnung einer 8/10- Geschäftsgebühr

    | In durchschnittlichen Unfallsachen ist grundsätzlich eine Mittelgebühr (7,5/10- Gebühr) angemessen. Der Ansatz einer 8/10- Gebühr stellt aber nur eine geringfügige Überschreitung der Mittelgebühr dar, die nicht ermessensfehlerhaft ist (AG Hof 8.7.03, 13 C 662/03, n.v., Abruf-Nr. 032546). |