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  • 01.03.1994 · Fachbeitrag · Prozeßkostenhilfe:

    Tritt das neue Gesetz am 1. Januar 1995 in Kraft?

    | Wie aus dem Justizministerium mitgeteilt wurde, liegt der Entwurf zu einem Prozeßkostenhilfeänderungsgesetz vor. Er wurde bereits in zweiter und dritter Lesung vom Bundestag verabschiedet. Der vorliegende Entwurf knüpft unter Berücksichtigung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 26. April 1988 (BVerfG 78, 104) für den Bedarf, der der Partei zum Lebensunterhalt zur Verfügung stehen muß, an den sozialhilferechtlichen Eckregelsatz nach § 22 BSHG an. Hierbei wird in Anlehnung an den höchsten sozialhilferechtlichen Eckregelsatz der Länder ✁ zur Berücksichtigung der sonstigen Einmalzahlungen im Rahmen der Sozialhilfe, erhöht um 15 Prozent ✁ ein Prozeßkostenhilfefreibetrag von 618 DM errechnet. |