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  • 01.01.1998 · Fachbeitrag · OWi-Sachen

    Sieben aktuelle Urteile zur Mittelgebühr in Bußgeldsachen

    Insbesondere Rechtsschutzversicherer, aber zum Teil auch Gerichte, vertreten die Meinung, daß in alltäglichen Verkehrsordnungswidrigkeiten nur eine im unteren Bereich des jeweiligen Rahmens liegende Gebühr angemessen ist. Zur Begründung wird angeführt: Im Vergleich mit anderen Bußgeldverfahren seien die in Verkehrsordnungswidrigkeiten angedrohten Geldbußen niedrig. Folglich dürfe auch die Vergütung des Rechtsanwalts nur im unteren Gebührenbereich liegen.