01.12.1998 · Fachbeitrag · Leserforum
Gilt § 84 Abs. 2 BRAGO auch bei einerEinspruchsrücknahme im laufenden Verfahren?
Frage: „Erhält der Rechtsanwalt die volle Gebühr nach § 83 Abs. 1, § 84 Abs. 2 BRAGO auch dann, wenn er für seinen Mandanten in einem Bußgeldverfahren wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit den Einspruch gegen den Bußgeldbescheid noch während des laufenden Verwaltungsverfahrens zurücknimmt?“
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