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  • 01.02.2002 · Fachbeitrag · Kostennote

    Umsatzsteuerliche Anforderungen an Kleinbetragsrechnungen

    | In „BRAGO professionell“ 11/01, 138 ist über die neue BFH-Rechtsprechung zum Vorsteuerabzug berichtet worden, wonach Rechnungen für den Vorsteuerabzug den Nettopreis der Leistung, den Umsatzsteuersatz und den Brutto-Gesamtbetrag ausweisen müssen (BFH 27.7.00, DStR 00, 2083). Gemäß § 33 Umsatzsteuerdurchführungsverordnung kann dagegen bei Kleinbetragsrechnungen nach wie vor der Brutto-Endbetrag mit dem Zusatz „Betrag enthält ... % Umsatzsteuer“ ausgewiesen werden. Entsprechende Vereinfachungen gelten auch für Fahrausweise als Rechnungen (§ 34 Umsatzsteuerdurchführungsverordnung). |