01.05.1999 · Fachbeitrag · Insolvenzrecht
Die Vergütung des Anwalts als Sachwalter oder Treuhänder
Übernimmt ein Rechtsanwalt in einem Insolvenzverfahren Aufgaben als Sachwalter oder Treuhänder, so wird er nach der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) vergütet. Die BRAGO-Gebühren finden wegen der Bestimmung in § 1 Abs. 2 BRAGO keine Anwendung.
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