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  • 01.06.1999 · Fachbeitrag · Honorarprozeß

    BGH: Auch Klage ohne ordnungsgemäße Rechnungsstellung unterbricht Verjährung

    Der BGH mußte sich mit dem Problem befassen, ob eine Klage auf Zahlung der Vergütung die Verjährung des Honoraranspruchs unterbricht, obwohl der Anwalt seinem Auftraggeber noch keine Rechnung nach § 18 BRAGO mitgeteilt hatte. Die obersten Richter haben die Frage bejaht.