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  • 01.08.2000 · Fachbeitrag · Honorarpolitik

    Die Sicherung des Honoraraufkommens

    | Bezahlen Mandanten die Anwaltsrechnung nicht, zieht die Geltendmachung des Honoraranspruchs meistens großen Verwaltungsaufwand und erhebliche Nachlaufkosten mit sich. Rechtsanwälte, die nicht rechtzeitig reagieren, haben sogar ein überdurchschnittliches Risiko, dass das Honorar letztlich ausfällt. „Außer Spesen nichts gewesen“, lautet dann die traurige Erkenntnis. Sicherungsmaßnahmen dagegen sind zulässig und möglich. Verschiedene Instrumente, mit denen Sie Ihr Honoraraufkommen sichern können, haben wir für Sie nachfolgend zusammengestellt. |