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  • 01.08.1999 · Fachbeitrag · Honoraranspruch

    Eingang von Fremdgeld beim Anwalt: Aufrechnung ja, aber nicht ohne Rechnung

    Bei vielen Rechtsanwälten herrscht Unsicherheit darüber, ob sie ihre Honorarforderungen mit Fremdgeld aufrechnen dürfen, das bei ihnen für einen Mandanten eingeht. Grundsätzlich ist dies möglich: Gegen den Anspruch des Mandanten auf Auszahlung zu seinen Gunsten eingegangener Fremdgelder kann mit Honoraransprüchen aufgerechnet werden, auch wenn diese nicht aus dem gleichen Mandat begründet sind.