01.05.1995 · Fachbeitrag · Ertragssicherung
Verzichten Sie nicht auf einen rechtmäßig erworbenen Gebührenanspruch!
Anwaltliche Honorarberechnungen - vor allem in Angelegenheiten mit hohen Gegenstandswerten -stoßen bei Auftraggebern nicht selten auf Unverständnis. Es gibt jedoch vier gute Gründe für den Rechtsanwalt, warum er dennoch nur ausnahmsweise auf rechtmä ßig erworbene Gebühren verzichten sollte.
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