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  • 01.01.2002 · Fachbeitrag · ERJuKG

    Die „Dokumentenpauschale“ ersetzt die Schreibauslagen

    | Der Begriff „Schreibauslagen“ des § 27 BRAGO ist durch den Begriff „Dokumentenpauschale“ ersetzt worden. Darüber hinaus wurde in § 27 BRAGO eine neue Dokumentenpauschale für elektronische Schriftsätze eingeführt. Diese Neuregelungen ergeben sich aus dem Gesetz über elektronische Register und Justizkosten für Telekommunikation (ERJuKoG, BGBl. I 2001, 3422) und gelten seit dem 15.12.01, die Euro-Beträge seit dem 1.1.02. Im Einzelnen: |