01.08.1998 · Fachbeitrag · Die richtige Anwendung der BRAGO
Wie ist die Unterhaltsklage mehrerer Familienmitglieder gegen denselben Schuldner abzurechnen?
In der Praxis stellt sich oft das folgende Problem: Klagen mehrere Familienmitglieder gegen denselben Unterhaltsschuldner auf die Zahlung von Unterhalt, so ist fraglich, ob für das anwaltliche Mandat die Erhöhung der Prozeßgebühr nach § 6 Abs. 1 Satz 2 BRAGO wegen mehrerer Auftraggeber in Betracht kommt oder ob der erhöhte Tätigkeitsaufwand des Anwalts auf andere Weise zu seinen Gunsten berücksichtigt werden kann.
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