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  • · Die Grundsätze für den Antrag auf Fördermittel

    Zuschüsse & Co. ‒ So kommen Zahnärzte an die öffentliche Förderung für eine Finanzierungsberatung

    Bild: ©Julien Eichinger- adobe.stock.com

    von Dipl.-Ing. Marion Rohwedder, Geschäftsführerin Grantconsult GmbH, Kleve

    | Der Staat blickt auf ein Milliardenpaket öffentlicher Gelder. In erster Linie kommen diese sogenannten Mikrounternehmen und kleinen Unternehmen zugute. Auch Zahnarztpraxen können deshalb davon profitieren. „Wie“ ist das Thema des folgenden Beitrags. |

    Zahnarztpraxen sind in der Regel als Mikro- oder Kleinunternehmen antragsberechtigt

    Wenn die öffentliche Hand von Mikrounternehmen spricht oder Betriebe als Kleinunternehmen oder mittlere Unternehmen (KMU) bezeichnet, richtet sie sich nach einer offiziellen Definition der Europäischen Kommission (The new SME definition). Hierbei wird zwischen Mikro-Unternehmen und KMU unterschieden. Eingeordnet werden die Betriebe nach der Anzahl ihrer Mitarbeiter und dem Jahresumsatz bzw. der Bilanzsumme wie folgt:

     

    • Mikrounternehmen sind Betriebe mit weniger als 10 Mitarbeitern und
      • entweder einem Jahresumsatz von maximal 2 Mio. Euro oder
      • einer Bilanzsumme von maximal 2 Mio. Euro.

     

    • Kleine Unternehmen sind Betriebe mit weniger als 50 Mitarbeitern und
      • entweder einem Jahresumsatz von maximal 10 Mio. Euro oder
      • einer Bilanzsumme von maximal 10 Mio. Euro.

     

    • Mittlere Unternehmen sind Betriebe mit weniger als 250 Mitarbeitern und
      • entweder einem Jahresumsatz von maximal 50 Mio. Euro oder
      • einer Bilanzsumme von maximal 50 Mio. Euro.

     

    Mikrounternehmen
    Kleine Unternehmen
    Mittlere Unternehmen

    Mitarbeiterzahl UND

    < 10

    < 50

    < 250

    Jahresumsatz in Mio. Euro ODER

    maximal 2

    maximal 10

    maximal 50

    Bilanzsumme in Mio. Euro

    maximal 2

    maximal 10

    maximal 50

     

    Wichtig | Nahezu alle Zahnarztpraxen fallen in die Kategorien Mikrounternehmen und kleine Unternehmen. Ist in einem Förderprogramm die Rede von KMU, sind offiziell kleine und mittlere Unternehmen gemeint. Wird ein Mikrounternehmen nicht explizit ausgeschlossen, ist es inkludiert.

    So unterstützt der Staat die Finanzierung tragfähiger Vorhaben mittels Zuschüssen und Darlehen

    Für die Gewährung von öffentlichen Fördermitteln nutzt der Staat verschiedene Förderinstrumente (Zuschüsse, Darlehen, Bürgschaften, Beteiligungen oder Garantien). In diesem Beitrag werden in erster Linie die häufigen Förderformen Zuschüsse und Darlehen betrachtet; gesetzlich verankerte Subventionen sind vollständig ausgeklammert.

     

    Beteiligt sich der Staat in Form von Zuschüssen oder Darlehen an betrieblichen Vorhaben in der Zahnarztpraxis, tut er das, weil er die geplante Investition als sinnvoll und wirtschaftlich tragfähig erachtet.

    So gehen Sie bei einem Darlehen vor

    Zuschüsse und Darlehen reicht der Staat über verschiedene Wege aus: Manchmal sind Banken die Hauptakteure, manchmal werden öffentliche Träger eingebunden. Sie übernehmen jeweils wichtige Prüfungs- und Kontrollaufgaben.

     

    Haben Sie die Absicht, in den Ausbau Ihrer Praxis zu investieren und beispielsweise für energetische Maßnahmen ein KfW-Darlehen einzubinden, fällt es in den Zuständigkeitsbereich der (Haus-)Bank, Ihr Gesamtvorhaben zu prüfen. Ist Ihr Projekt tragfähig und stimmen die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, können Sie über die Bank z. B. einen Antrag auf ein KfW-Darlehen stellen.

     

    PRAXISTIPP BUSINESSPLAN | Ihre Hausbank kennt die Historie Ihrer Praxis und kann die Risikofaktoren in Zusammenhang mit einer Darlehensvergabe rasch einschätzen. Bevor Sie einen aufwendigen Businessplan erstellen lassen, sprechen Sie mit dem zuständigen Bankberater. Es ist gut möglich, dass er weniger aufwendige Unterlagen zur ersten Einschätzung akzeptiert. Damit sparen Sie Zeit und Geld.

     

    Wenn Sie Ihre Bank dann konkret überzeugen müssen, brauchen Sie in der Regel tatsächlich einen guten Businessplan mit tragfähigen Berechnungen.

     

    Beantragen Sie bei der Bank ein Darlehen, so sind folgende drei Reaktionen möglich:

     

    • 1. Die Bank sagt zu.
    • 2. Die Bank lehnt ab, weil die Kapitaldienstfähigkeit fehlt. Die Kapitaldienstfähigkeit beschreibt, ob ein Unternehmen in der Lage ist, das Geld aufzubringen, um den Kredit zuzüglich Zinsen zu bezahlen. Kommt die Bank zu dem Schluss, dass die Kapitaldienstfähigkeit nicht besteht, haben Sie keine Chance mehr auf eine Zusage.
    • 3. Die Bank lehnt „bedingt“ ab ‒ d. h., die Bank würde finanzieren, falls entweder ausreichend Sicherheiten oder mehr Eigenkapital oder ein geteiltes Haftungsrisiko realisierbar wäre. Hier können Sie doch noch eine endgültige Zusage erreichen, indem Sie zusätzlich passende Förderinstrumente nutzen, z. B. eigenkapitalersetzende Förderdarlehen, Bürgschaften und Förderdarlehen mit Haftungsfreistellung.

     

    So gehen Sie bei Zuschüssen vor

    Geht es um Zuschüsse der öffentlichen Hand werden Ihnen einige Merkmale immer wieder begegnen. Im Umgang mit den staatlichen Geldgeschenken sind die folgenden grundsätzlichen Punkte besonders wichtig:

     

    • Um Zuschüsse zu erhalten, müssen Sie meistens in Vorleistung gehen. Zuschüsse werden in der Regel auf Basis einer Bemessungsgrundlage berechnet. Die Vorleistungen sind anhand von Kontoauszügen und Rechnungsbelegen nachzuweisen.
    • In zahlreichen Zuschussprogrammen müssen die Förderstellen zum Jahresende überprüfen, wie viel Geld noch im Fördertopf übrig ist. Das passiert oft im Oktober/November. Während diese Arbeiten vorgenommen werden, sind Förderstellen temporär stark ausgelastet. Für Antragsteller heißt das, geduldig zu sein. Zum Ende und zum Anfang eines Förderjahres verlängern sich die Bearbeitungszeiten. Kalkulieren Sie das bei Ihrer Investitionsplanung ein.
    • Zuschüsse sind Geschenke, auf die Sie keinen Anspruch haben. Ihr Sachbearbeiter entscheidet über Zusage oder Ablehnung. Deshalb ist es ratsam, eine positive Kommunikation zu pflegen.
    • Erhalten Sie eine Zusage, steht in dem Zuschussbescheid, welche Auflagen Sie im Gegenzug erfüllen müssen. Bei vielen Zuschussprogrammen müssen Sie bis fünf Jahre nach Erhalt des Geldes entsprechende Fragebögen ausfüllen und Nachweise bringen. Verstoßen Sie gegen die Auflagen, droht die Rückzahlung.

    Zusammenfassung: Vorgehen bei Finanzierungsmaßnahmen

     

    PRAXISTIPP FINANZBERATER | Um alle Register der verfügbaren Förderinstrumente zu ziehen, ist die Zusammenarbeit mit einem erfahrenen Finanzberater empfehlenswert. Dieser weiß um die Optionen und verhandelt in Ihrem Sinne mit der Bank. So können Sie die Zusagewahrscheinlichkeit der Bank deutlich verbessern.

     

    Setzen Sie sich mit dem Fachmann zusammen, bevor Sie Kontakt zur Bank aufnehmen. Dann kann er Ihre Finanzierungsanfrage strategisch vorbereiten und beim Bankgespräch bei Bedarf die zielführenden Förderinstrumente wie Bürgschaften oder eigenkapitalersetzende Förderdarlehen ins Gespräch bringen.

     

     

    • Der Zahnarzt möchte einen Kredit ‒ z. B. für energetische Maßnahmen in seiner Zahnarztpraxis ‒ beantragen. Bereits jetzt ist es sinnvoll, einen Finanzberater einzuschalten und die Finanzierungsanfrage bei einer Bank in Absprache mit ihm vorzubereiten.
    • Für diese Finanzberatung kann der Zahnarzt bei der BAFA eine „Förderung unternehmerischen Know-hows“ beantragen, wenn er die Voraussetzungen für diesen Zuschuss erfüllt.
    • Der Berater prüft mögliche Finanzierungsschwächen vorab und checkt, ob es passende/ausgleichende Förderinstrumente gibt. Falls ja, wird er die Finanzierungsstrategie des Zahnarztes anpassen.
    • Ziel ist, dass die Bank das Projekt des Zahnarztes begleiten möchte. Sind dazu Förderinstrumente nötig, muss die Bank diese in der Regel im Namen des Zahnarztes als Kreditnehmer beantragen (z. B. ein KfW-Darlehen).
    • Die Förderbank hat insofern das letzte Wort. (Sie folgt zwar meistens der Empfehlung der Bank, aber nicht immer, sodass auch noch zu diesem Zeitpunkt eine Ablehnung denkbar ist.)

     

    FöRDERPROGRAMM „FöRDERUNG UNTERNEHMERISCHEN KNOW-HOW“ | Die Beratung durch den Finanzberater selbst wird durch das Förderprogramm „Förderung unternehmerischen Know-hows“ bezuschusst (iww.de/s2626):

     

    • Zuständig hierfür ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
    • Je nach Bundesland stehen Zuschüsse bis zu 3.200 Euro zur Verfügung.
    • Gefördert wird die allgemeine oder die spezielle Beratung zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung.
    • Auch Unternehmen in Schwierigkeiten können an diesem Zuschussprogramm teilhaben.
     
    Quelle: ID 46611522