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  • 30.11.2010 | Der praktische Fall

    Übungen zur Höhe der Einigungsgebühr

    von Dipl.- Rechtspfleger Joachim Volpert, Willich

    Im Folgenden stellen wir Ihnen praxisrelevante Übungen zur Gebührenabrechnung zur Verfügung. Diesmal zur Einigungsgebühr. Die Auflösung mit erläuternden Hinweisen finden Sie in RVG prof. 1/11. Sie wollen nicht so lange warten? Die Lösungen stehen vorab im Internet im Online-Service „myIWW“ von „RVG professionell“. Um das Online-Archiv nutzen zu können, müssen Sie sich lediglich registrieren. Loggen Sie sich auf www.iww.de mit Benutzernamen und Kennwort ein und wählen Sie auf der sich öffnenden Seite unter „Abrechnungsübungen“ die aktuellen Übungen mit Lösungen aus.  

     

    Der praktische Fall 1

    Rechtsanwalt R hat 5.000 EUR eingeklagt. Noch vor der mündlichen Verhandlung unterhalten sich die beiden Bevollmächtigten telefonisch und regeln die Sache vergleichsweise dergestalt, dass auf die Klageforderung 3.000 EUR bezahlt werden und der Kläger die Klage zurücknimmt.  

     

    In welcher Höhe entsteht die Einigungsgebühr?  

     

     

    Der praktische Fall 2

    R hat 5.000 EUR beim AG in A eingeklagt. Im Termin zur mündlichen Verhandlung schließen die Parteien nach Erörterung einen Vergleich, in den sie auch einen im Berufungsverfahren beim LG in B anhängigen Anspruch in Höhe von 10.000 EUR einbeziehen. Zur Abgeltung aller Ansprüche zahlt der Beklagte an den Kläger 7.000 EUR.  

     

    Wie sieht die Kostenrechnung des R aus?