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  • 29.03.2010 | Der praktische Fall

    Übungen zur Gebührenanrechnung im familienrechtlichen Verfahren

    von Dipl.-Rechtspfleger Joachim Volpert, Willich

    Im Folgenden stellen wir Ihnen praxisrelevante Übungen zur Gebührenabrechnung zur Verfügung. Die Lösungen finden Sie vorab im Internet im Online-Service „myIWW“ von „RVG professionell“ unter der Rubrik „Abrechnungsübungen“. Sonst finden Sie die Lösung auch in der jeweils folgenden Ausgabe von „RVG professionell“. Um das Online-Archiv nutzen zu können, müssen Sie sich lediglich registrieren.  

     

    Der praktische Fall 1

    Rechtsanwalt R fordert den Ehemann auftragsgemäß außergerichtlich zur Zahlung von Trennungsunterhalt (§ 1361 BGB) i.H. von 500 EUR monatlich auf. Sodann beantragt R die Scheidung der Ehe. Der Nachscheidungsunterhalt (500 EUR mtl.) wird als Folgesache im Scheidungsverfahren anhängig gemacht. Der Wert der Scheidung beträgt 4.000 EUR, der Wert der Folgesache Nachscheidungsunterhalt 6.000 EUR.  

     

    Ist die Geschäftsgebühr nach Vorbem. 3 Abs. 4 VV RVG auf die Verfahrensgebühr des gerichtlichen Verfahrens anzurechnen?  

     

     

    Der praktische Fall 2

    Rechtsanwalt 1 fordert den Ehemann auftragsgemäß außergerichtlich zur Zahlung von Nachscheidungsunterhalt i.H. von 500 EUR monatlich auf. Sodann beantragt Rechtsanwalt 2 die Scheidung der Ehe. Der Nachscheidungsunterhalt (500 EUR mtl.) wird als Folgesache im Scheidungsverfahren anhängig gemacht. Der Wert der Scheidung beträgt 4.000 EUR, der Wert der Folgesache Nachscheidungsunterhalt 6.000 EUR.  

     

    Ist die Geschäftsgebühr nach Vorbem. 3 Abs. 4 VV RVG auf die Verfahrensgebühr des gerichtlichen Verfahrens anzurechnen?